• Königsallee 27, Düsseldorf
  • +49 (211) 29 36 6261
  • Friedrich-Ebert-Str. 35, Düsseldorf
  • +49 (211) 29 36 6261

Krisenprävention und Krisenintervention

Über die KWV GmbH Hilfen für junge Menschen

Krisenprävention und Krisenintervention

Die KWV GmbH Hilfen für junge Menschen berücksichtigt in ihrem Arbeitskontext alle relevanten gesetzlichen Rahmenbedingungen und trifft entsprechende Vorkehrungen, wie Brandschutz (Brandschutzplan, regelmäßige Hinweise an Mitarbeitende und Bewohnerinnen usw.), Hygiene (Hygieneplan, regelmäßige Hinweise an Mitarbeitende) sowie Belehrungen hinsichtlich Ernährung, Gesundheitsschutz und Erkrankungen.

Grundsätzlich streben wir präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Krisen an, die in der Regel durch unser, oben beschriebenes Betreuungssetting, realisiert werden können. Darüber hinaus leisten wir bei Bedarf intensive Unterstützung und konsequente Kontrolle sowie eine individuelle Erarbeitung und Durchführung von strukturierten Maßnahmen bei Einzelproblemen und Krisenintervention.

Bei akuten Krisen sind unsere Interventionen wie folgt vorgesehen:

  • Zeitnaher Einbezug des gesamten interdisziplinären Teams ggf. unter Hinzuziehung unserer Fachberatung
  • Information und Absprachen mit dem zuständigen Jugendamt und nach Möglichkeit mit den Personensorgeberechtigten
  • Individuelle Erstellung eines Krisenplans
  • Krisenmanagement unter Einbezug sämtlicher sächlicher, räumlicher und personeller Ressourcen (Wir halten differenzierte Settings für auftretenden Krisen vor, wie z.B. Reflexions- und Feedbackgespräche, Stressbarometer, individuelle Begleitung.)
  • Kontaktanbahnung zu Fachkliniken/-abteilungen bei Bedarf
  • Zeitnahe Überleitung in externe Hilfe- und Betreuungssysteme bei Bedarf

Zur Bewältigung von Krisen setzen wir folgende Interventionen ein

  • Einschränkung der Alltagsanforderung (z.B. i.S.v. Krankenstatus
  • Konfliktbewältigungstraining in spezifischen Konstellationen
  • Verstärkte Präsenz der Mitarbeitenden
  • Stressbearbeitung nach belastenden Ereignissen (SbE) in Anlehnung an Methoden der Arbeit mit Posttraumatischen Belastungsstörungen
  • Mediation
  • Imaginationsübungen
  • Systemische Krisenintervention (Reframing, ggf. unter Einbezug einzelner Bezugspersonen)
  • Vernetzung, Transparenz und Abklärung in Krisensituationen mit der Leitung und ggf. dem zuständigen Jugendamt
  • Ressourcen ggf. aus dem sozialen Umfeld werden zur individuellen Krisengestaltung genutzt
Krisenprävention - KWV Jugendhilfe

 

Umsetzung Schutzauftrag gemäß § 8a SBG VIII: Der Verein ist dem Rahmenvertrag der Stadt Düsseldorf bezüglich des Umsetzung des Schutzauftrages gemäß § 8a SGB VIII beigetreten. In diesem Zusammenhang gelten intern folgende Regelungen:

  • Offene Auseinandersetzung mit Einflüssen und Ereignissen im Kontext unserer Arbeitseinsätze
  • Verpflichtung aller Mitarbeitenden zur Offenlegung von Sachverhalten, die den Erziehungszielen widersprechen
  • Kontinuierliche Überprüfung und Reflexion des fachlichen Handelns
  • Weiterentwicklung von verbindlichen Normen, Werten und Haltungen unter Beteiligung aller Mitarbeitenden
  • Verbindliche Verfahrensschritte (§ 8a SGB VIII)) im Falle eines internen oder externen Verdachts auf Kindeswohlgefährdung
  • Überprüfung der Einhaltung der Verfahrensschritte durch die Einrichtungsleitung
  • Exakte Dokumentation des gesamten Prozesses im Falle des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung
  • Einbezug und Information des zuständigen Jugendamts in und über den gesamten Prozess
  • Aushang von Dienstanweisungen, Infotafeln, Notfallnummern und Verhaltensplan in unserer Einrichtung