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Unsere Zielgruppen

Angebote für junge Menschen

Zielgruppen, Aufnahmekriterien, Aufnahmemodus

Zielgruppen für die Betreuungsmaßnahme „Flexible Erziehungshilfe“ sind:

  • Familien/Lebensgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen
  • junge Menschen mit speziellen Erziehungs- und Betreuungsbedarf
  • Alleinerziehende junge Mütter
  • junge Menschen, die in die Verselbständigung begleitet werden
  • junge Menschen, die eine bedarfshomogene Gruppe als soziales Lernfeld benötigen

Die Maßnahme ist nicht geeignet, wenn/bei

  • der körperliche, geistige oder psychische Gesundheitszustand eine Betreuung mit Maßnahmen der erzieherischen Jugendhilfe nicht zulässt (Entscheidung über Aufnahme und Betreuung erfolgt im Einzelfall)
  • Jugendliche und junge Erwachsene, die Zusammenarbeit prinzipiell verweigern
  • sich zum Zeitpunkt der Anfrage/Aufnahme, bzw. im weiteren Verlauf der Hilfedurchführung ein erweiterter Bedarf ergibt, bei dem ambulante Maßnahmen nicht ausreichen
  • akuter Kindeswohlgefährdung, die mit ambulanter Maßnahme nicht abzuwenden ist
  • aktuer Suizidgefährdung
  • gravierende Suchtproblematik mit Behandlungsresistenz

Fallaufnahmen erfolgen bei uns in einem offenen und zielgerichteten individuellen Prozess. Wichtig es ist, den Prozess des Fallaufnahmeverfahrens transparent und sorgfältig zu gestalten, da sich hier die Motivation und Bereitschaft zur Mitwirkung deutlich erweitern lässt. Vor dem konkreten Aufnahmegespräch- und verfahren findet zwischen der Einrichtung und dem anfragenden Jugendamt ein Abgleich statt, um einzuschätzen, ob eine grundsätzliche Bearbeitung der Problemsituation erfolgen kann. Dies erfolgt, damit wir von vornherein Enttäuschungen vermeiden, wenn wir zu dem Entschluss kommen sollten, dass wir keine geeigneten fachlichen Ressourcen vorhalten können.

Die Fallaufnahmen bei uns finden immer passgenau vor dem Hintergrund

  • der individuellen Situation des jungen Menschens / der Familie (Hilfegestaltung),
  • dem Potenzial unserer Mitarbeitenden (Interventionsmöglichkeiten),
  • vorhandener, ggf. notwendiger zusätzlicher externer Unterstützungsleistungen (Schule, Fachärzte, Therapie),
  • eines erfolgreichen Beteiligungsprozesses (Zustimmung der KlientInnen),
  • eines realistischen Arbeitsauftrages durch die Personensorgeberechtigten (kann auch zu einem späteren Zeitpunkt konkret erfolgen),
  • eines Arbeitskontraktes mit dem fallführenden Mitarbeitenden des zuständigen Jugendamtes
Zielgruppen, Aufnahmekriterien, Aufnahmemodus - KWV Jugendhilfe

 

statt. Eine Fallaufnahme kann fallbezogen auch sehr zeitnah erfolgen, sofern dies notwendig erscheint. Der Aufnahmeprozess wird federführend durch die Leitung gemeinsam mir den durchführenden Fachkräfte gestaltet. Generell kann die Aufnahme erst erfolgen, wenn eine schriftliche Kostenzusage des Kostenträgers vorliegt.