Die Ambulante Familien- und Jugendarbeit ist ein Hilfeangebot für Familien, das heißt Lebensgemeinschaften mit mindestens einem Kind, deren Lebenssituation durch vielfältige psychosoziale Schwierigkeiten gekennzeichnet ist. Aufgrund dieser problematischen Situation können die Eltern ohne diese Hilfe das Wohl (Versorgung, Erziehung, Bildung) ihrer Kinder nicht gewährleisten.
In der Familie liegt in der Regel eine Kombination von mehreren Problemen vor, zum Beispiel:
Die Familiensituation wird häufig durch beengte Wohnverhältnisse, einem problematischen Wohnumfeld, Langzeitarbeitslosigkeit, Überschuldung, interkulturelle Konflikte, et cetera, verschärft. Diese führt häufig zu gesellschaftlicher Ausgrenzung und Isolation.
Die Kinder reagieren auf die belastenden Familienverhältnisse durch Symptome, wie zum Beispiel:
Kernziele der Hilfe:
Das Erreichen dieser Ziele erfolgt durch die Umsetzung von Teilzielen, wie:
Die Arbeit der ambulanten Familien- und Jugendarbeit ist, von ihrem Ansatz her, Familien erhaltend orientiert. Dies schließt im Einzelfall nicht aus, dass Unterbringungen außerhalb der Familie notwendig und erforderlich werden können. Es wird angestrebt, diesbezüglich eine Vereinbarung mit dem Jugendamt zu schließen, um den § 8a SGB VIII angemessen zu erfüllen. Eine gegebenenfalls erforderliche Begleitung des Herkunftsumfeldes und der jungen Menschen in einem solchen Falle, kann ein zusätzlich zu vereinbarender Teil der Leistung werden.
Erziehung/Sozialpädagogische Betreuung
Der Ansatz der aufsuchenden Familien- und Jugendarbeit erfordert aufgrund der komplexen Problemsituation der Familien eine Kombination aus sozialpädagogisch-therapeutisch orientierten und lebenspraktischen Ansätzen. Dabei orientiert sich aufsuchende Familien- und Jugendarbeit an den Ressourcen der Familie. Bei Beginn der Hilfe ist die Motivationsarbeit für die Entstehung eines tragfähigen Arbeitsbündnisses zwischen der Familie und der sozialpädagogischen Fachkraft ein wichtiger Aspekt der Arbeit und sichert den Erfolg der Betreuungsarbeit. Hierzu gehören ein stabiles gegenseitiges Vertrauensverhältnis, gegenseitige Akzeptanz sowie der Veränderungswillen und die Mitarbeit der Familie.
Aufsuchende Familien- und Jugendarbeit ist beispielhaft gekennzeichnet durch folgende pädagogische Arbeitsweisen:
Erziehungsbeistandschaften, gem. § 30 SGB VIII:
Den jungen Menschen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen, möglichst unter der Einbeziehung seines sozialen Umfeldes, zu unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie, seine Verselbständigung zu fördern.
Sozialpädagogische Familienhilfe, gem. § 31 SGB VIII: