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Ambulante Hilfen

Angebote für junge Menschen

Ambulante Dienste

Die Ambulante Familien- und Jugendarbeit ist ein Hilfeangebot für Familien, das heißt Lebensgemeinschaften mit mindestens einem Kind, deren Lebenssituation durch vielfältige psychosoziale Schwierigkeiten gekennzeichnet ist. Aufgrund dieser problematischen Situation können die Eltern ohne diese Hilfe das Wohl (Versorgung, Erziehung, Bildung) ihrer Kinder nicht gewährleisten.

In der Familie liegt in der Regel eine Kombination von mehreren Problemen vor, zum Beispiel:

  • Beziehungsstörungen (Eltern/Kind, Partner)
  • Trennung/Scheidung
  • Kommunikationsstörung
  • soziale Benachteiligung
  • Gewaltneigung in der Familie
  • Sucht- und Abhängigkeitserkrankungen
  • Konfliktverleugnung
  • fehlende Bewältigungsstrategien zur Konfliktlösung
  • chronische und psychische Erkrankungen

Die Familiensituation wird häufig durch beengte Wohnverhältnisse, einem problematischen Wohnumfeld, Langzeitarbeitslosigkeit, Überschuldung, interkulturelle Konflikte, et cetera, verschärft. Diese führt häufig zu gesellschaftlicher Ausgrenzung und Isolation.

Die Kinder reagieren auf die belastenden Familienverhältnisse durch Symptome, wie zum Beispiel:

  • Schulverweigerung
  • Weglaufen
  • Entwicklungsverzögerung/Regression
  • Aggressivität
  • Emotionalen Rückzug
  • Delinquenz
  • Lernschwierigkeiten
  • Störungen in der Kommunikations- und Wahrnehmungsfähigkeit
  • häufige Erkrankungen

Inhalte der Leistung

Kernziele der Hilfe:

  • Die Aufgabenstellung der ambulanten Familien- und Jugendarbeit ist orientiert am Wohl der jungen Menschen und an der Sicherung und Wiederherstellung der Erziehungsfunktion der Familie.
  • Wichtigstes Ziel ist, die Handlungskompetenz der Eltern zu verändern und zu stärken, die Funktionsfähigkeit des Familiensystems wieder herzustellen und die Entstehung von Krisensituationen, die zu notwendigen Fremdplatzierungen der Jugendlichen führen könnten, vermeiden zu helfen.
  • Das Herkunftsumfeld erfährt Unterstützung darin, den Kindern eine entwicklungsfördernde Lebensgemeinschaft zu bieten, die geprägt ist durch:
    • die Gewährleistung der Versorgung der Kinder
    • soziale Integration
    • Sensibilität im Umgang mit Wünschen und Bedürfnissen von Kindern
    • Verständnis für kindliches Verhalten

Das Erreichen dieser Ziele erfolgt durch die Umsetzung von Teilzielen, wie:

  • das Zutrauen in die eigenen Fähigkeiten und den Willen zur Veränderung zu stärken
  • Verbesserung der Kommunikation und Interaktion zwischen den einzelnen Familienmitgliedern im familiären Gesamtsystem sowie in den Außenbeziehungen
  • Unterstützung bei der Sicherung der materiellen Grundlagen der Familie
  • Auflösung von familiärer Isolation und Einbindung in ein tragfähiges Netz
  • Förderung von Gesundheitsbewusstsein, Hygiene und gesunder Ernährung
  • Strukturierung des Alltags
  • Stärkung von Problemlösungskompetenzen
  • Unterstützung und Förderung der individuellen Entwicklung und Selbstentfaltung der einzelnen Familienmitglieder
  • Einüben bzw. Stärken der Fähigkeit, klare Grenzen zu setzen (Eltern-Kind-Ebene, Erwachsenenebene, Geschwisterebene)
  • Bearbeitung der Geschichte der Herkunftsfamilie der Erwachsenen
  • Kooperation mit Institutionen, Ämtern, Behörden und Kirchengemeinden
  • Einleitung, gegebenenfalls Begleitung, familienunterstützender Hilfen (Hort, Tagesheim, Einzelförderung, et cetera)
Ambulante Dienste für Familien - KWV Jugendhilfe

 

Die Arbeit der ambulanten Familien- und Jugendarbeit ist, von ihrem Ansatz her, Familien erhaltend orientiert. Dies schließt im Einzelfall nicht aus, dass Unterbringungen außerhalb der Familie notwendig und erforderlich werden können. Es wird angestrebt, diesbezüglich eine Vereinbarung mit dem Jugendamt zu schließen, um den § 8a SGB VIII angemessen zu erfüllen. Eine gegebenenfalls erforderliche Begleitung des Herkunftsumfeldes und der jungen Menschen in einem solchen Falle, kann ein zusätzlich zu vereinbarender Teil der Leistung werden.

Erziehung/Sozialpädagogische Betreuung

Der Ansatz der aufsuchenden Familien- und Jugendarbeit erfordert aufgrund der komplexen Problemsituation der Familien eine Kombination aus sozialpädagogisch-therapeutisch orientierten und lebenspraktischen Ansätzen. Dabei orientiert sich aufsuchende Familien- und Jugendarbeit an den Ressourcen der Familie. Bei Beginn der Hilfe ist die Motivationsarbeit für die Entstehung eines tragfähigen Arbeitsbündnisses zwischen der Familie und der sozialpädagogischen Fachkraft ein wichtiger Aspekt der Arbeit und sichert den Erfolg der Betreuungsarbeit. Hierzu gehören ein stabiles gegenseitiges Vertrauensverhältnis, gegenseitige Akzeptanz sowie der Veränderungswillen und die Mitarbeit der Familie.

Aufsuchende Familien- und Jugendarbeit ist beispielhaft gekennzeichnet durch folgende pädagogische Arbeitsweisen:

  • Die Tätigkeit der sozialpädagogischen Fachkraft findet überwiegend im privaten Lebensbereich der Familie statt (Geh-Struktur)
  • Teilzielbestimmung in Orientierung am Hilfeplan durch Erstellung eines Zeit- und Arbeitsplanes mit der Familie sowie dessen Überprüfung auf Erfolg und Misserfolg und gegebenenfalls Veränderungen
  • Elterngespräche, Gespräche mit einzelnen und allen Familienmitgliedern und anderen wichtigen Bezugspersonen
  • (Freizeit-)Aktivitäten mit der gesamten Familie oder einzelnen Familienmitgliedern
  • Erarbeitung von adäquaten Arbeitsmitteln, zum Beispiel in Form von „Merkzetteln“
  • zeitweise Übernahme einer Modellfunktion durch die sozialpädagogische Fachkraft
  • Genogrammarbeit (Erfassung des Familienhintergrundes), Rollenspiele, et cetera
  • Bereitstellung von alternativen außerhäuslichen Aufenthalts- und Begegnungsmöglichkeiten
  • Mit den oben beschriebenen Methoden lernen die Familien durch Anleitung, beratende Gespräche, modellhaftes Handeln, Beobachten und Nachahmen ihre Ressourcen wahrzunehmen, zu nutzen und auszuweiten.

Allgemeine Zielsetzung

Erziehungsbeistandschaften, gem. § 30 SGB VIII:

Den jungen Menschen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen, möglichst unter der Einbeziehung seines sozialen Umfeldes, zu unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie, seine Verselbständigung zu fördern.

Sozialpädagogische Familienhilfe, gem. § 31 SGB VIII:

  • intensive Betreuung und Begleitung von Familien in ihren Erziehungsaufgaben
  • Hilfe bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen
  • Unterstützung im Kontakt mit Ämtern und Instituitonen
  • Hilfe zur Selbsthilfe von Familien