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Unsere Grundleistungen

Angebote für junge Menschen

Grundleistungen

Die nachfolgende Darstellung der Grundleistung kann hier nur beispielhaft benannt werden. In der flexiblen Erziehungshilfe werden die Grundleistungen so zusammengesetzt und ggf. ergänzt, wie es dem Hilfebedarf entspricht und bei der Aufnahme des Falls, bzw. in der Hilfeplanung vereinbart wird.

Prüfung der Indikation, Erarbeitung eines Kontraktes mit der Familie:

  • Bearbeitung von Anfragen fallführender Stellen und / oder Personensorgeberechtigten sowie Institutionen.
  • Vorstellung der Einrichtung und der Angebote für die Personensorgeberechtigten und die Minderjährigen
  • Mitwirkung im Hilfeplanverfahren / Aufnahme / Auftragsklärung

Entwicklungsdiagnostik, Erziehungsplanung, Hilfeplanung:

  • Sozialpädagogische Eingangs- und Verlaufsdiagnostik und deren Dokumentation
  • Teaminterne Fallreflexion
  • Austausch mit der fallführenden Fachkraft
  • Mitwirkung bei der Hilfeplanung
  • Zielorientierte Erziehungsplanung
  • Entwicklungsberichte, Stellungnahmen, Empfehlungen
  • Vor- und Nachbereitung von Hilfeplangesprächen mit den KlientInnen
  • Organisation zusätzlicher weiterer interner oder externer Hilfen, die sich aus der Hilfeplanung ergeben

Bereitstellung der vereinbarten Betreuungszeit, Vernetzung mit Formen weitere Unterstützungsleistungen unter Beibehaltung der Beziehungskontinuität:

  • Beratung, Begleitung und Unterstützung
  • Besuche im Lebensfeld
  • Aufbau und Halten einer Arbeitsbeziehung mit dem Klienten/der Klientin
  • Anregung anderer erzieherischer oder gesundheitsfördernder Maßnahmen
  • Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (z.b: Sucht- oder Schuldnerberatung, Schulen, Arbeitsamt)

Aufbau und Förderung von Beziehungsfähigkeit:

  • Gespräche bei Beziehungskonflikten
  • Aufarbeitung der Familiengeschichte und Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit Familienstrukturen und Aufträgen
  • Hilfen beim Erkennen persönlicher Bedürfnisse und Stile
  • Hilfen beim Aufbau tragfähiger Beziehungssysteme
  • Modell für interpersonales Verhalten geben

Stärkung der Erziehungskompetenz:

  • Hinführen zu einer Auseinandersetzung mit Erziehungshaltungen und -fragen
  • Klärung der Elternrolle
  • Stärkung der Familien- oder Eigenressourcen (zum Erkennen und zur Stärkung der persönlichen und sozialen Kompetenz)
  • methodische Übungen zur Kontakt- und Beziehungsaufnahme, zur Abgrenzung, zu konsequentem Verhalten
  • Anleitung zu einem entwicklungsangemessenen Umgang mit den Kindern und ihrer Versorgung
  • Hilfen beim Aufbau einer kind- und familienfördernden Atmosphäre
Grundleistungen - KWV Jugendhilfe

 

Besondere sozialpädagogische Förderung im Alltag:

  • intensivere Kontrolle und Begleitung der Aktivitäten und Aufgaben
  • verstärkte Gespräche und Beziehungsangebote
  • intensive alltagspraktische Trainings in verschiedenen Bereichen
  • Hilfen im Zusammenhang mit der Bearbeitung einer Abhängigkeit
  • Hilfen im Zusammenhang mit der Begleitung von therapeutischen Prozessen

Bewältigung familiärer und / oder persönlicher Krisen:

  • Krisenintervention (beruhigen, strukturieren, klären, vermitteln, Prioritäten setzen...)
  • Rufbereitschaft des Betreuers / der Betreuerin
  • Anregung anderer Hilfemaßnahmen (Beratung, Therapie, psychiatrische Versorgung)
  • Weitere Themen können bei Bedarf aufgegriffen und umgesetzt werden

Die oben genannten möglichen Grundleistungen sind an dieser Stelle exemplarisch benannt. Weitere Arbeitsansätze, Handlungen und Interventionen erschließen sich im Betreuungs-kontext bzw. werden in der Hilfeplanung konkret benannt und vereinbart.