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Fachlich begleitete Pflegefamilien

Angebote für junge Menschen

Fachlich begleitete Pflegefamilien

Die vorrangige Aufgabenstellung des Jugendhilfeangebots, gemäß § 33, Satz 2 SGB VIII, ist die individuelle Betreuung junger Menschen mit persönlichen und sozialen Entwicklungsdefiziten, deren bisherige Lebensführung und bisheriges Lebensumfeld eine vollwertige, gesellschaftliche Integration nicht zulässt oder zumindest stark erschwert.

Die Begleitung und Betreuung des jungen Menschen findet in Vollzeit Tag und Nacht im Haushalt einer Pflegefamilie statt. Dadurch werden in sozialer als auch räumlicher Hinsicht neue Rahmenbedingungen gesetzt, so dass der pädagogische Fokus nun auf die emotionale Stabilisierung und soziale Integration des jungen Menschen gelegt wird. Dies vollzieht sich unter anderem durch das Werte- und Normsystem innerhalb der von uns vorgeschlagenen und vom belegenden Jugendamt ausgewählten Pflegefamilie.

Das Betreuungssetting ist jeweils alters- und entwicklungsgerecht - mit dem Ziel der Heranführung des jungen Menschen an ein eigenverantwortliches Leben und integrativer gesellschaftlicher Teilhabe. Zur Sicherstellung der professionellen Maßnahmendurchführung wird die jeweilige Pflegefamilie durch eine qualifizierte Fachkraft der KWV GmbH Hilfen für junge Menschen begleitet und unterstützt. Hierzu dient das Begleitkonzept des Trägers KWV GmbH Hilfen für junge Menschen. Im Rahmen dessen wird jede potenzielle Pflegefamilie und deren Sozialgefüge bereits noch vor der Anbahnung einer Pflegschafts-Maßnahme von zwei Fachkräften überprüft und vorbereitet.

Bei der individuellen Maßnahmenkonzeption werden der junge Mensch selbst und alle seine relevanten Bezugspersonen und Helfersysteme gezielt mit eingebunden. Ein besonderes Anliegen ist die hohe Gewichtung der persönlichen Bedürfnisse, Interessen und Bindungen des jungen Menschen und dessen bisheriger Sozialbiografie. Viele der jungen Menschen haben bereits einen oder mehrere stationäre Aufenthalte in einer Kinder- und Jugendpsychiatrischen Klinik hinter sich. Daher ist die persönliche Zustimmung des jungen Menschen für einen Wechsel in eine Pflegefamilie eine Grundvoraussetzung für den Erfolg. Die aktive Beteiligung des jungen Menschen in die Ausgestaltung unseres Angebots und der wertschätzende Umgang durch unsere Mitarbeiter und durch die Pflegefamilie ermöglichen

Fachlich begleitete Pflegefamilien - KWV GmbH Hilfen für junge Menschen

 

die gezielte Entwicklung des eigenen Potenzials, welches jeder Mensch in sich trägt. Zugleich gewährleisten wir eine kontinuierliche und strukturierte Betreuung durch den Jugendhilfeträger KWV GmbH Hilfen für junge Menschen – dies ist unabdingbar für den Erfolg dieser Maßnahmen.

Mit diesem Angebot schaffen wir im Rahmen der Hilfen zur Erziehung im Sinne der §§ 27 ff. SGB VIII für die Betreuung von jungen Menschen in Pflegefamilien, die Betreuungsleistungen gemäß der §§ 33; i.V.m. § 35, § 35a und § 44 Abs. 1 SGB VIII erbringen, die Möglichkeit der fachlichen Begleitung in verschiedenen Intensitätsstufen. Dadurch wird ein zusätzlicher sozialpädagogischer Rahmen gemäß § 72 SGB VIII sichergestellt, um jungen Menschen in herausfordernden Lebenssituationen die Möglichkeit eines fachlich begleiteten, emotionalen Nachreifens im familiären Setting und die Chance auf eine verantwortungsbewusste Lebensführung zu ermöglichen.

Ziele

  • Persönliche und soziale Stabilisierung des jungen Menschen
  • Sozialer und räumlicher Wechsel des Umfeldes des jungen Menschen
  • Erfahren und Erleben des Norm- und Wertesystems der Pflegefamilie
  • Verantwortungsvolle und integrative Lebensführung des jungen Menschen
  • Aktive Beteiligung und Einbindung der persönlichen Interessen und Bedürfnisse des jungen Menschen
  • Kontinuität im Alltag und sozialem Umfeld

Zielgruppe

Junge Menschen jeden Alters,

  • deren Herkunftsfamilie, insbesondere die Eltern mit der Erziehung des jungen Menschen nachhaltig überfordert sind
  • deren soziales Umfeld und deren Lebenssituation eine dauerhafte gesellschaftliche Integration und Verantwortung des jungen Menschen nicht zulassen
  • bei denen anderweitige Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung keinen Erfolg brachten, bzw. voraussichtlich nicht erbringen werden
  • die einer emotionalen Nachreifung, Schutz und Begleitung bedürfen
  • die aus anderweitigen Gründen (nach pädagogisch qualifizierter Einschätzung) nicht in ihren bisherigen Umfeld bzw. ihrer Herkunftsfamilie verbleiben können